.

Finanzierungshilfen für die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude

Denkmalschutz und Denkmalpflege zählen heute zu den wichtigsten kulturellen Aufgaben für Bürger und Staat. Eigentümer von Denkmalen sind zu deren Schutz, Pflege und denkmalgerechter Erhaltung im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet. Dies geht mitunter mit erheblichen zusätzlichen finanziellen Belastungen einher. Daher fördern die Bundesländer entsprechend ihrer Möglichkeiten die Erhaltung und Pflege von Denkmalen mit finanziellen Zuwendungen.

Einige Bundesländer verfolgen mit der Förderung der Baudenkmalpflege eigene Ziele und Prioritäten innerhalb der Förderprogramme der Europäischen Union. Bundesländer, welchen durch ihre Wirtschaftskraft nicht so umfangreiche EU-Mittel zur Verfügung stehen, haben eigene Programme zur Förderung der Denkmalpflege aufgelegt.

Im Bereich der Denkmalpflege können sich durch Stiftungen weitere Finanzierungshilfen ergeben.

Informieren sie sich bitte frühzeitig, denn Fördermittel im Bereich der Denkmalpflege müssen in jedem Fall vor Beginn der (Bau)Maßnahme beantragt und bewilligt werden.


zurück zu öffentliche InstitutionenHomeE-Mailvor zu News